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Wissenswertes zu den Hochwachten im Kanton Bern

Im bernischen Staatsarchiv befinden sich drei Folianten Aktenstücke mit dem Titel : „Feuer- und Lärmordnung der Landgerichte" mit einem Verzeichnis der Hochwachten des ganzen Kantons vomJahr 1734, im ganzen 156 Hochwachten vom Rhein bis zum Genfersee. (Lüthi, 1905, S. 4)

In der Umgegend von Bern hiessen alle Hochwachten „Chuzen", darum auch noch der Name Chuzengut auf dem Gurten, auf dem Belpberg und jenseits der Neubrucke auf dem Birchi, einer alten, zähringischen Besitzung. (Lüthi, 1905, S. 7)

Neben jedem Chuz stand ein Wächterhaus mit Wachtstube und Küche. Das Holz zum Kochen lieferte der Staatswald. Auf dem Chuz zu Neuenegg stand dieses Wachthaus noch vor 30 Jahren, jetzt ist es abgebrochen. Aber auf dem Brandberg bei Lauenen wurde es durch Vergrösserung in eine Sennhütte verwandelt.

Nach obgenannter bernischer Lärmordnung musste jede Gemeinde, in welcher eine Hochwacht stand, Tag und Nacht vier Mann als Wache stellen. Die Amtsrichter jedes Bezirks übten die Aufsicht und das Militärkommando das Oberaufsichtsrecht. Nicht nur während des 30jährigen Krieges, sondern das ganze 17. Jahrhundert drohte bald ein äusserer Feind, bald ein schweizerischer Religionskrieg, und so musste man beständig bei den Chuzen Wache halten. Dies wurde auf die Länge den betreffenden Gemeinden so drückend, dass Bittschriften von ihnen an die Regierung einsaugten, es sollen alle Gemeinden mitwirken, damit die Last verteilt werde (1688 und 1689). (Lüthi, 1905, S. 7)

Verabredung Zürichs und Berns über gegenseitige Hilfeleistung vom Herbst 1623. Man verglich sich über folgende Punkte: „Im Fall eines feindlichen Ueberfalls soll Zürich auf dem Uetli- und auf dem Lägerberg des Nachts Signale durch Feuer, am Tage durch Rauchsäulen und zugleich auch durch Böllerschüsse geben; ebenso Bern auf dem Riethenberg ob Dintikon und auf der Ebene zwischen Lenzburg, Dottikon und Vilmergen, zu Lenzburg und Brunegg. Zugleich sollen reitende und Fußposten abgeschickt werden. Sollte auf den Tagsatzungen Zwist zwischen den beiden Städten und den päpstlichen Orten sich erheben, daß man zu den Waffen greifen müßte, so sollen die beiden Städte eilends sich Mellingens bemächtigen, und sich der Brücke versichern, und jenseits der Brücke die Hügel und Zugänge besetzen und sich verschanzen. Besetzen die päpstlichen Orte die Stadt zuerst, so soll man sie des Nachts überfallen, die Tore durch Petarden sprengen, die Mauern und Häuser befestigen. Der Angriff soll auf gegenseitig einander durch Raketen gegebene Signale geschehen. Das Losungswort sei; Felix." (Weber, 1918, S. 47)

Die Hochwachten der alten Eidgenossenschaft hatten eine zwiefache Aufgabe zu erfüllen. Einmal dienten sie zu Mobilisationszwecken, als Mittel zum schnellen Aufgebot der wehrfähigen Mannschaft. Wenn zum Beispiel der Rat zu Bern eine Kriegserklärung erlassen hatte, trugen die Wächter auf dem Münsterturm die Kriegsfakeln fünf Mal um die höchste Terrasse. Hierauf krachten von verschiedenen Türmen drei Kanonenschüsse und in allen Kirchen wurde Sturm geläutet. Dann lohten die Hochwachtfeuer oder Chuzen auf dem Gurten, Bantiger und dem Harzerenhubel auf, worauf die übrigen Hochwachten ihre Feuerzeichen ins Oberland, das Emmental und Seeland, in die Waadt und das Aargau, also bis zum Genfersee und an den Rhein abgaben. Von Bern bis zur Berner Rheingrenze bei Zurzach war eine Feuerlinie von 18 Hochwachten eingerichtet, in einer Ausdehnung von 72 Kilometern oder zirka 18 Stunden. Wenn man die Zeit, bis das Strohdach des Wachtfeuers lichterloh aufflammte, auf ungefähr 10 Minuten berechnete, so dauerte die Mitteilung des Feuersignals von Bern bis Zurzach 180 Minuten oder 3 Stunden. Das Feuersignal von Bern bis Genf dauerte 150 Minuten oder 21/2 Stunden, dasjenige von Bern bis Guttannen 1 Stunde 40 Minuten. Somit war das große Ländergebiet des alten Bern in 3 Stunden alarmiert, und die Mannschaft konnte in zirka 5 Stunden marschbereit sein. Schneller muß selbstredend der Ruf zu den Waffen im Luzernergebiet vor sich gegangen sein. Denn die größte Entfernung (von Luzern bis zur Hochwacht Wykon) betrug nur 34 Kilometer. Dazwischen waren 5 Hochwachten aufgestellt, so daß die Alarmierung in spätestens la/2 Stunden vollzogen sein konnte. Die Hochwachten hatten fernerhin die Aufgabe der Grenzwache, um sorgsam alle feindlichen Rüstungen oder gar Grenzüberschreitungen schnellstens in die Hauptstadt zu melden. Beim Auflohen der Grenz- 25 Wachtfeuer war die Mannschaft der bedrohten Gebiete alsbald auf den Sammelplätzen bereit, den Feind an der Verwüstung des heimischen Herdes zu verhindern. Diese Wirkung offenbarte sich schon beim Einfall der Freiburger ins Gebiet von Schwarzenburg und Guggisberg, am 28. März 1448. „Do sach man — laut Tschachtlans Chronik — zu Bern den rouch, do man zuo Barfuossen mess hat, und gaben ouch die uff den huoten Wortzeichen." Daraufhin eilten die Berner nach Tafers, Dort überfielen sie die Freiburger, als sie beutebeladen heimkehrten, und brachten ihnen eine Niederlage bei. (Weber, 1918, S. 24)

Bei den Berner Chuzen mussten in gefährlichen Zeiten Tag und Nacht vier Mann aus der dazu gehörigen Gemeinde Wache halten. (Weber, 1918, S. 33)

Von Bern bis zur Berner Rheingrenze bei Zurzach war eine Feuerlinie von 18 Hochwachten eingerichtet, in einer Ausdehnung von 72 Kilometern oder zirka 18 Stunden. Wenn man die Zeit, bis das Strohdach des Wachtfeuers lichterloh aufflammte, auf ungefähr 10 Minuten berechnete, so dauerte die Mitteilung des Feuersignals von Bern bis Zurzach 180 Minuten oder 3 Stunden. Das Feuersignal von Bern bis Genf dauerte 150 Minuten oder 21/2 Stunden, dasjenige von Bern bis Guttannen 1 Stunde 40 Minuten. Somit war das große Ländergebiet des alten Bern in 3 Stunden alarmiert, und die Mannschaft konnte in zirka 5 Stunden marschbereit sein. (Weber, 1918, S. 24)

Im Kanton Bern blieben die Hochwachten bis zum Jahr 1831 bestehen, also bis zum Einbruch der Neuzeit, wo man allenthalben auch die alten Stadtmauern und Schanzen als lästige Fesseln zu betrachten begann. (Weber, 1918, S. 28)

Auch gegen falschen Feuerlärm hatten die alten Kriegsräte vorzusorgen. Nicht nur der nächtliche Mondschein konnte trügerisch wirken, auch Brandausbrüche gaben Anlaß zu Täuschungen. Eine derartige Irreführung der Hochwachten mußte tunlichst vermieden werden. Die Berner Hochwachten waren zu diesem Zweck mit dem sogenannten „Absichtsdünkel" ausgerüstet, einem leichtbeweglichen hölzernen Rohr auf einem festen Gestell. Auf diesem Gestell war die Richtung zu allen vom betreffenden Punkt aus sichtbaren Hochwachten der Umgegend genau eingeschnitten. Wenn nun der „Absichtsdünkel" genau auf das Feuer eingestellt war und dabei in einem Einschnitt lag, dann konnte die Wache versichert sein, daß nicht ein Haus, sondern die durch den Einschnitt bezeichnete Hochwacht brannte. Dann konnte auch ohne Bedenken das Signal gegeben werden. (Weber, 1918, S. 32)

Zu Hilferdingen bei Ufhusen befand sich die Hochwacht „beim neuen Haus", zirka 820 Meter hoch. Diese Wacht war namentlich zur Zeit des ersten Villmergerkrieges von Bedeutung, als die Berner monatelang die Willisauergrenze bedrohten und am 14. Januar 1656 zu Ufhusen und am 9. Februar bei Engelprächtigen zurückgeschlagen wurden. (Weber, 1918, S. 52)

Die Nützlichkeit der Hochwachten zeigte sich schon, als die Freiburger am 28. März 1448 das Gebiet von Schwarzenbürg und Guggisberg angriffen. Die Chronik von Tschachtlan meldet darüber: «Do sach man zu Bern den rouch, do man zuo Barfuossen mess hat, und gaben ouch die uff den huoten Wortzeichen.» Nachher marschierten die Berner unverzüglich nach Tafers, überfielen die beutebeladenen Freiburger auf ihrem Heimwege und brachten ihnen eine blutige Niederlage bei. (Frachebourg, 1943 (Band 16), S. 132)